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Abdichtungen - Altbau - Neubau - Sanierung - Keller - Dach
Betonerhaltung
Posted on Mar. 5, 2008 at 6:53 AM
Betonerhaltungsarbeiten Kommentar zur VOB Teil C DIN 18299 und DIN 18349 Ehrenamtsträger und Mitarbeiter der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Beton- bauwerken e. V. und der Gütegemeinschaft Erhaltung von Bauwerken E. V., die teilweise bereits an der Erarbeitung der ATV DIN 18349 mitwirkten, sowie den Organisationen verbundene Personen haben den Kommentar Betonerhaltung erarbeitet. Mit der überarbeiteten Allgemeinen Technischen Vertragsbedingung für Bauleistungen ATV DIN 18349 zu „Betonerhaltungsarbeiten“ liegen Bestimmungen vor, die die Rechte und Pflichten von Bauvertragspartnern klar regeln. Diese ATV kennt als verpflichtende Grundlage einzig die so genannte Instandsetzungs-Richtlinie (also die bundesweit bauaufsichtlich eingeführte DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“). Der Geltungsbereich der ATV umfasst „Arbeiten zur Erhaltung und Instandsetzung von Bauteilen aus bewehrtem und unbewehrtem Beton“ – und zwar ohne zwischen „altem“ und „neuem“ Beton einen Unterschied zu machen: So sind beispielsweise auch Schäden an Beton-Neubauten, etwa an Weißen Wannen, gemäß ATV DIN 18349 instand zu setzen. Der Kommentar, der beide im Titel genannten Normen im Wortlaut abdruckt und kommentiert, widmet sich u. a. den Besonderheiten, die sich bei der Vergabe und Durchführung sowie bei der Abrechnung einschlägiger Leistungen ergeben. Das Werk ist bei der detaillierten, VOB-konformen Ausgestaltung und Abwicklung des Bauvertrages eine unverzichtbare Arbeitshilfe.
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